Autorenprofil
Mareike Gehrmann | Detlef Klett
Mareike Gehrmann ist Salary Partnerin bei Taylor Wessing und Fachanwältin für Informationstechnologierecht. Sie verfügt über ausgewiesene Expertise im IT-Vertrags- und Datenschutzrecht. Ein Fokus liegt auf der Beratung mittelständischer Unternehmen und Konzernen bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprojekte und der Beantwortung zu Fragen zu KI, agiler Programmierung, IT-Sourcing, Lizenzmanagement, DSGVO und Cyber Security.
Detlef Klett ist Partner bei Taylor Wessing und Fachanwalt für IT-Recht. Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf der Begleitung komplexer IT-Projekte sowie den Bereichen Datenschutz und Cyber Security. Er war in den letzten beiden Jahren intensiv mit DSGVO-Umsetzungsprojekten beschäftigt.
Beiträge des Autors/der Autorin in der LRZ
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17) entschieden, dass für das Einholen einer datenschutzrechtlichen Einwilligung bei Cookies eine aktive „Willensbekundung“ erforderlich ist. Ein sogenanntes „opt-out“, d.h. das Abwählen einer voreingestellten Einwilligung, stellt hingegen keine wirksame Einwilligung dar.
Auch in Bezug auf die Informationspflichten hat der EuGH klar Stellung bezogen. Diensteanbieter müssen vor allem auch darüber informieren, wie lange Cookies auf dem Endgerät aktiv verwendet werden und ob Dritte auf Cookies zugreifen können. Dies gelte unabhängig davon, ob die erhobenen Datensätze Personenbezug vorweisen oder nicht.