Autorenprofil
Dr. Daniel Schmid
Dr. Daniel Schmid ist Akademischer Rat a.Z. bei Herrn Professor Kort an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Neben seiner universitären Lehre forscht er vor allem im Datenschutzrecht. Er promovierte über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Auslagerung von Kunden-, Personal- und Mandantendaten durch kleine und mittelständische Unternehmen an Cloud-Anbieter. Danach beschäftigte er sich mit datenschutzrechtlichen Fragen beim Einsatz von Kryptowährungen. Derzeit forscht er zu datenschutzrechtlichen Fragen des eSports.
Beiträge des Autors/der Autorin in der LRZ
Am 12. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) einen Bericht über den sog. „digitalen Euro“. Der Bericht wurde von einer Task Force erstellt, die im Januar 2020 von dem Regierungsrat der EZB eingesetzt wurde. In diesem Bericht wird u.a. auf Fragen der Erforderlichkeit, des Nutzens, des rechtlichen Rahmens und der technischen Umsetzung des digitalen Euro eingegangen.
Der digitale Euro ist eine sog. „central bank digital currency (CBDC)“, also eine digitale Währung einer Zentralbank, und somit eine Verbindlichkeit des Eurosystems, die in digitaler Form als Ergänzung zu Bargeld und Zentralbankeinlagen erfasst wird. Der digitale Euro würde eine weitere Möglichkeit sein, den Euro auszuliefern und wäre keine neue Parallelwährung. Die EZB legt sich noch nicht auf eine technische Umsetzung des digitalen Euro fest; sie möchte vielmehr im Rahmen einer Testphase bis Mitte 2021 die Frage beantworten, ob die Arbeit an der Umsetzung des digitalen Euro fortgesetzt werden soll.2 Die Bürger der Europäischen Union werden derzeit im Rahmen einer Umfrage an der Frage der Einführung des digitalen Euro beteiligt.